DV Black Tigers
Der Obmann vertritt den Verein nach außen. Schriftstücke des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschrift des Obmannes, in finanziellen Angelegenheiten des
Obmannes und des Kassiers, sofern dies nicht in einer Geschäftsordnung bzw. Kassenordnung anders geregelt wird. Der Kassier ist für die ordnungsgemäße finanzielle Gebarung des Vereins verantwortlich. Im Falle der Verhinderung treten an die Stelle des Obmannes, des Schriftführers und des Kassiers ihre Stellvertreter.
Insichgeschäfte (im eigenen Namen oder für einen Anderen geschlossene Geschäfte eines organschaftlichen Vertreters mit dem Verein) bedürfen stets der Zustimmung des Leitungsorganes (Vorstandes) und der Rechnungsprüfer.