SCHWEINEGESUNDHEITSVERORDNUNG
19. Dezember 2017
All jene Tierhaltungsbetriebe die Schweine im Freiland halten, werden aufgefordert die Genehmigungsanträge beim zuständigen Veterinärreferat einzubringen. Die Formulare erhalten Sie auch im Gemeindeamt, Büro Andrea Einfalt.
Nachdem die Schweinegesundheitsverordnung mit 01.01.2017 in Kraft getreten ist, sind diese Betriebe verpflichtet, die erforderliche Genehmigung dieser Haltungsform beim Veterinärreferat der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde bis spätestens 31.12.2017 unabhängig davon, wie viele Schweine gehalten werden, zu beantragen.