Landgerichtsstein
An jener Stelle, an der einst die Distrikte von Feldbach, Fürstenfeld und Hohenbrugg zusammenstießen, steht in Unterlamm noch immer ein für die steirische Landgerichtsgeschichte einzigartiger Landgerichtsstein.
Dieser Grenzstein aus dem Jahr 1684 hatte die Grenze für den jeweils zuständigen Landrichter anzuzeigen.
Der Landrichter hatte dafür zu sorgen, daß jene Personen, die sich eines Verbrechens verdächtig gemacht hatten, festzunehmen und in den Kerker zu werfen sind.
Außerdem hatte er die Gerichtsverhandlung zu leiten.
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